Grundprinzipien der Zusammenarbeit

Sehr geehrter Kunde, Danke für die aufgegebene Bestellung!

Wir informieren Sie hiermit, dass die Auftragsabwicklung zur Transparenz und Partnerschaft der Zusammenarbeit in Anlehnung an folgende Regeln erfolgt:
  1. Die Auftragsabwicklungszeit bei Eko-Okna S.A. beginnt mit dem Eingang der Anzahlung für den Auftragin Höhe von 30% bis 50%, abhängig vom Auftragswert:
    • bis zum Auftragswert von 10 000 Euro ist die Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten,
    • beim Auftragswert über 10 000 Euro ist die Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten.
    Eko-Okna S.A. kann eine Anzahlung in anderer Höhe festlegen, unabhängig von den oben genannten Beträgen, was vorher mit dem Käufer zu vereinbaren und von dem zu bestätigen ist.
  2. Die entrichtete Anzahlung ist nicht rückzahlbar und verfällt zugunsten von Eko-Okna S.A., falls der Käufer auf die Bestellung verzichtet oder falls es nicht möglich ist, die Ware wegen der fehlenden Begleichung des Restwertes noch vor der Lieferung auszugeben. Sollte die Auftragsabwicklung bei der ausdrücklichen Zustimmung von Eko-Okna ohne eingegangene Anzahlung erfolgen, ist der Käufer im Fall seines Rücktritts vom Auftrag ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung verpflichtet, der Gesellschaft Eko-Okna den Auftragswert als Deckung des auf diese Art und Weise entstandenen Schadens zu zahlen.
  3. Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware geht auf den Käufer erst zum Zeitpunkt der Bezahlung des Gesamtbetrags des Kaufpreises über.
  4. Vor dem Warenversand ist der Kunde verpflichtet, den Restwert des Kaufpreises zu begleichen. Eko-Okna S.A. sendet dem Käufer die Ware erst dann, wenn der Gesamtbetrag des Auftragswertes dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
  5. In Einzelfällen, die vorher mit Eko-Okna S.A. schriftlich zu vereinbaren sind, wird die Ware versandt, ohne dass der Gesamtpreis bezahlt wird; der Käufer ist dann jedoch verpflichtet, den Restbetrag bis zum Zeitpunkt der Warenlieferung am Entladungsort zu entrichten.
  6. Sollte die im Pkt. 5 genannte Zahlung bis zum Zeitpunkt der Warenlieferung am Entladungsort nicht eingehen, wird die Ware nur dann entladen, wenn der Käufer am Entladungsort noch vor der Entladung mit der Karte oder dem Bargeld zahlt.
  7. Eko-Okna S.A. erkennt die Überweisungsbestätigung in der elektronischen oder Papierform nicht als Zahlungsnachweis an. Bei der Zahlung per Überweisung wird die Gutschrift auf dem Konto von Eko-Okna S.A. als Zahlungseingang betrachtet.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für das Warten des LKWs wegen der verspäteten Zahlung für die Ware zu tragen. Sollte die Ware wegen der fehlenden Begleichung des Gesamtpreises nicht entladen werden, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Rücklieferung der Ware an Eko-Okna S.A. zu übernehmen.
  9. Die in Pkt. 4-7 beschriebenen Regeln treffen nicht auf die Käufer zu, denen von Eko-Okna S.A. ein Kreditlimit gewährt wurde.
  10. Die in Pkt. 1-7 beschriebenen Regeln werden für die Käufer, die ihren Verpflichtungen gegenüber Eko-Okna S.A., Spacerowa 4, 47-480 Kornice NIP 639-18-13-241, tel.: +48 32 459 15 00, fax: +48 32 418 30 62, poczta@ekookna.pl, www.ekookna.pl Eko-Okna S.A. nicht termingerecht nachkommen, von Eko-Okna individuell angepasst.
  11. Sämtliche Mengenfehler und offene Mängel sind von dem Käufer beim Warenempfang im Sitz des Verkäufers oder – falls die Ware geliefert wird – an dem im Auftrag genannten Lieferort anzumelden und im separaten Mängelbericht anzuzeigen. Sollte in die Vertragsdurchführung ein Spediteur einbezogen werden, ist er berechtigt, an der Erstellung des Mängelberichtes teilzunehmen.
  12. Verlust, Beschädigung und sonstige nicht zum Zeitpunkt des Warenempfangs erkennbare Mängel (verdeckte Mängel) sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Erkennung zu melden. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren unverzüglich zu überprüfen, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Übergabe. Samt der Reklamationsmeldung hat der Käufer alle für den Verkäufer erforderlichen Daten anzugeben und die erstellte Bilderdokumentation beizufügen.
  13. Sollte die Anmeldung der Warenbeschädigung oder –abweichung nach der im Pkt. 11 genannten Frist erfolgen, ist sie nicht mehr zu berücksichtigen, es sei denn dass der Käufer auf begründete Gründe dafür hinweist.
  14. Alle anderen Mängel, die beim gewöhnlichen Betrieb erkannt werden, können im Rahmen der gewährten Qualitätsgarantie angemeldet werden. Die Reklamationsmeldung hat auf der Internetseite REKLAMATIONSMELDUNG über das "Reklamationsformular" zu erfolgen. Der Käufer erkennt die Tatsache an, dass die Reklamation aufgrund der REKLAMATIONSORDNUNG.
  15. Die Garantiebestimmungen und die Haftung für jegliche Mängel des Kaufvertragsgegenstandes werden erst nach der Begleichung des Gesamtrechnungsbetrags (Pkt. 4.1) zugunsten von Eko-Okna S.A. wirksam.
  16. Sollte die richtig gelieferte Ware am Lieferort nicht empfangen werden oder von dem Fahrer wegen der fehlenden Zahlung nicht ausgegeben werden, ist die Ware an den Sitz von Eko-Okna S.A. zurückzuliefern. Die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers und richten sich nach der Entfernung zum Lieferort, sie können jedoch nicht weniger als 150 EUR betragen. Darüber hinaus wird der Käufer bei der fehlenden Zahlung für jedes nicht abgenommene Fenster oder ein anderes Fenster- oder Türelement mit der Gebühr in Höhe von 25 EUR für eine Woche der Fensterlagerung belastet.
Mit der Unterzeichnung dieses Auftrags akzeptieren wir die oben beschriebenen REGELN DER ZUSAMMENARBEIT und die REKLAMATIONSORDNUNG SOWIE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Eko-Okna S.A.
Kornice, ul. Spacerowa 4
47-480 Pietrowice Wielkie
NIP: 6391813241, KRS: 0000586067

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